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China

Nochmal verschärfte Visum-Bedingungen

Ab dem 16. Dez. 2019 muss jeder Antragsteller bei Abgabe der Visadokumente seine Fingerabdrücke abgeben. Die Fingerabdrücke sind mit dem bei Abgabe vorgelegten Reisepass für 5 Jahre gültig. Wenn der Reisepass innerhalb der 5 Jahre abläuft, müssen mit dem neuen Reisepass auch erneut Fingerabdrücke abgegeben werden.

Von dieser Regelung befreit sind:

  • Personen unter 14 Jahren oder über 70 Jahren
  • Besitzer von Diplomatenpässen oder Personen, die gemäss bilateraler Vereinbarungen von der Erfassung der Fingerabdrücke befreit sind
  • Personen, die ein chinesisches Visum mit demselben Pass beantragt und deren Fingerabdrücke innerhalb der letzten 5 Jahre bereits erfasst wurden, können von der Erhebung befreit werden. Allerdings muss das ausgestellte biometrische Visum im selben Pass vorgelegt werden
  • Personen, die Einschränkungen im Fingerbereich haben oder Personen, bei denen sich Fingerabdrücke von allen 10 Fingern aus anderen Gründen nicht erfassen lassen.

Bitte beachten Sie, dass alle Antragsteller persönlich zum Visa Application Service Center kommen müssen, um Fingerabdrücke abnehmen zu lassen. Die Fälschung von Fingerabdrücken oder Betrug mit fremden Fingerabdrücken durch Dritte führt zur Verweigerung der Einreise nach China. Alle sich daraus ergebenden Konsequenzen trägt der Antragsteller selbst.

Unser Visa-Partner DVKG wird Sie weiterhin bei der Beantragung Ihres Visums unterstützen:
1. Vorabprüfung der Unterlagen
2. Erstellung des Visumantrages
3. Vereinbarung eines Termins
4. Begleitung bei der Abgabe der Unterlagen und der Fingerabdrücke
5. Abholung der Unterlagen

(Quelle: newsfeed DVKG, 19.11.2019)